Aktuell ...
Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)
Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
Anpassung des Beitrags zur Pflegeversicherung
Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Fremdübliche Verzinsung eines Gesellschafterverrechnungskontos
Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...
Dauerhaft höhere Umsatzgrenze für Ist-Besteuerung
Rechtzeitig vor dem Jahreswechsel soll eine Gesetzesänderung die Umsatzgrenze für die Ist-Besteuerung dauerhaft bei 500.000 Euro festschreiben.
Im Rahmen des Bürgerentlastungsgesetzes wurde die Umsatzgrenze, bis zu der Unternehmen die Umsatzsteuer nach der Ist-Besteuerung abführen können, ab Mitte 2009 auf 500.000 Euro angehoben. Diese höhere Umsatzgrenze ist allerdings bis Ende 2011 befristet und würde daher schon in wenigen Monaten wieder auf den alten Wert von 250.000 Euro sinken. Die Regierungskoalition will dies nun aber noch rechtzeitig vor dem Jahreswechsel verhindern und plant ein Gesetz, mit dem die höhere Umsatzgrenze dauerhaft festgeschrieben wird.
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