Aktuell ...
Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)
Anpassung des Beitrags zur Pflegeversicherung
Fremdübliche Verzinsung eines Gesellschafterverrechnungskontos
Einkommensteuer für Todesjahr ist keine Nachlassverbindlichkeit
Das Finanzgericht Münster hat bestätigt, dass die Einkommensteuer nicht als Nachlassverbindlichkeit abziehbar ist.
Wie schon das Finanzgericht Niedersachsen hat jetzt auch das Finanzgericht Münster entschieden, dass die Einkommensteuer für das Todesjahr des Erblassers bei der Erbschaftsteuer nicht als Nachlassverbindlichkeit abziehbar ist.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von onlineinfodienst.de. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Weitere Informationen '