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Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
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Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Excel-Tabelle ersetzt kein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch

Handschriftliche Notizen in eine Excel-Tabelle zu übertragen ersetzt nicht die Führung eines ordnungsgemäßen Fahrtenbuchs

Entscheidungen zum Thema Fahrtenbuch gibt es mittlerweile fast wie Sand am Meer. Trotzdem gibt es immer wieder Streit darum, wie ein Fahrtenbuch genau auszusehen hat. Im aktuellsten Fall hat der Bundesfinanzhof eine Revision abgewiesen, in der der Kläger sein Fahrtenbuch mit Excel auf der Grundlage handschriftlicher Notizen geführt hat. Das erfüllt aber nach Ansicht des Bundesfinanzhofs ganz eindeutig nicht die von der Rechtsprechung geforderten Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch, weil eben eine Manipulation hinsichtlich der gefahrenen Kilometer zu einem späteren Zeitpunkt nicht ausgeschlossen werden kann.


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