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Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
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Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Kassenzulassung ist kein Wirtschaftsgut

Der Vorteil der Kassenzulassung einer Vertragsarztpraxis ist untrennbar im Praxiswert enthalten, der damit in voller Höhe abschreibbar ist.

Orientiert sich der Kaufpreis für eine Arztpraxis mit Vertragsarztsitz ausschließlich am Verkehrswert, ist im Praxiswert der Vorteil aus der Zulassung als Vertragsarzt untrennbar enthalten. Mit dieser Entscheidung widersprach der Bundesfinanzhof dem Finanzamt, das einem Orthopäden die Hälfte der Abschreibung auf den Kaufpreis streichen wollte. Das Finanzamt war nämlich der Meinung, diese Hälfte entfalle auf den Vorteil der Vertragsarztzulassung, der als separates immaterielles und nicht abnutzbares Wirtschaftsgut anzusehen sei. Die Richter sehen das aber anders, denn der Vorteil aus der Zulassung sei schließlich nicht separat wirtschaftlich zu verwerten.


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