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Aktuell

Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
Aktuell

Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Aktuell

Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Virtuelle Verlustverrechnung

Eine Verlustfeststellung ist nicht möglich, wenn die Festsetzungsfrist für die Folgejahre mit positiven Einkünften bereits abgelaufen ist.

Wenn ein Verlust in den Folgejahren vollständig ausgeglichen worden wäre, für die Folgejahre aber bereits die Festsetzungsfrist abgelaufen ist, dann ist auch die Feststellung eines Verlustvortrags nicht mehr möglich. Es hat also quasi bereits eine virtuelle Verlustverrechnung stattgefunden, meint der Bundesfinanzhof.


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