Aktuell ...
Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)
Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
Anpassung des Beitrags zur Pflegeversicherung
Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Fremdübliche Verzinsung eines Gesellschafterverrechnungskontos
Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...
Gebührenfreier PC im Heimbüro
Ein beruflich genutzter PC im häuslichen Arbeitszimmer von Freiberuflern und Selbstständigen unterliegt der Gebührenbefreiung für Zweitgereäte.
Selbstständige oder Freiberufler, die in ihrem Heimbüro einen internetfähigen PC auch beruflich nutzen, müssen für den PC keine zusätzliche Rundfunkgebühr zahlen, wenn in der Wohnung schon ein privat genutztes Rundfunkgerät angemeldet ist. Die Gebührenbefreiung für Zweitgeräte gilt also auch für beruflich genutzte PCs, das hat das Bundesverwaltungsgericht in drei Verfahren eindeutig entschieden. Für die Gebührenbefreiung ist dabei auch egal, ob das Erstgerät im Büro oder im Privatbereich steht.
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