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Aktuell

Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Aktuell

Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Vermietung eines Büroraums an den Arbeitgeber

Das Entgelt für die Vermietung eines Büroraums an Ihren Arbeitgeber kann zu Arbeitslohn oder eigenständigen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung führen.

Vermieten Sie Ihrem Arbeitgeber einen Büroraum, kann sich das pauschal vereinbarte Entgelt als Arbeitslohn darstellen. Erst wenn ein für Geschäftsräume üblicher Mietvertrag vorliegt, können eigenständige Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung vorliegen. Sind Sie und Ihr Ehegatte Eigentümer des vermieteten Büros, so erzielt Ihr Ehegatte, wenn er nicht Arbeitnehmer bei Ihrem Arbeitgeber ist, in jedem Fall Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Gleiches gilt für den Fall, dass der Ehegatte alleiniger Eigentümer ist.


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