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Fremdübliche Verzinsung eines Gesellschafterverrechnungskontos
Steuer-ID als allgemeines Personenkennzeichen
Der Bundesdatenschutzbeauftragte sieht seine Befürchtung bestätigt, dass sich die Steuer-ID zu einem allgemeinen Personenkennzeichen entwickelt.
Vier Jahre nach Einführung der Steueridentifikationsnummer kritisiert der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, dass die Steuer-ID zunehmend auch außerhalb der Steuerverwaltung genutzt wird. Er stelle mit Besorgnis fest, dass die Verwendungsmöglichkeiten der Steuer-ID schleichend ausgeweitet werden. Nicht nur Finanzbehörden, sondern auch Banken, Versicherungen und Krankenkassen verwenden mittlerweile die Steuer-ID. Wer heute ein Konto eröffnen will oder Elterngeld beantragt, muss dafür seine Steuer-ID angeben. Damit droht die Steuer-ID durch die Hintertür zu einem allgemeinen Personenkennzeichen zu werden, eine Entwicklung, die von Verantwortlichen bei der Einführung der Steuer-ID vehement bestritten wurde.
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