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Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
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Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Schule für Hochbegabte als außergewöhnliche Belastung

Die Schulkosten für ein Hochbegabteninternat sind unbegrenzt als außergewöhnliche Belastung abziehbar, wenn dies medizinisch angezeigt ist.

Aufwendungen für den Besuch einer Schule für Hochbegabte können als außergewöhnliche Belastungen abziehbar sein, wenn der Schulbesuch medizinisch angezeigt war. Mit dieser Entscheidung hat der Bundesfinanzhof den Eltern eines hochbegabten, aber verhaltensauffälligen Kindes Recht gegeben, das auf ärztliche Empfehlung auf eine Hochbegabtenschule in Schottland wechselte. Ein amtsärztliches Attest, das die Empfehlung für den Schulbesuch bestätigte, holten die Eltern erst später ein, was nach der neuen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs jedoch kein Grund mehr für eine grundsätzliche Ablehnung krankheitsbedingter Kosten ist.


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