Aktuell ...
Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)
Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
Anpassung des Beitrags zur Pflegeversicherung
Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Fremdübliche Verzinsung eines Gesellschafterverrechnungskontos
Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...
Essen auf Rädern ist keine haushaltsnahe Dienstleistung
Weil die Leistung nicht im Haushalt des Steuerzahlers erbracht wird, ist Essen auf Rädern nicht als haushaltsnahe Dienstleistung steuerbegünstigt.
Das Finanzgericht Münster stand vor der Frage, ob Essen auf Rädern als haushaltsnahe Dienstleistung oder nur als außergewöhnliche Belastung abziehbar ist. Es handelt sich nicht um eine haushaltsnahe Dienstleistung, meint das Gericht, weil die Leistung nicht im Haushalt des Steuerzahlers erbracht wird, und das sei nun einmal laut Gesetz zwingend notwendig. Zwar hat das Gericht die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen, allerdings in erster Linie aus einem anderen Grund, sodass der Bundesfinanzhof wohl kaum eine andere Sichtweise vertreten wird.
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