Aktuell ...
Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)
Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
Anpassung des Beitrags zur Pflegeversicherung
Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Fremdübliche Verzinsung eines Gesellschafterverrechnungskontos
Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...
Dokumentation einer Investitionsabsicht
Die für einen Investitionsabzugsbetrag notwendige Dokumentation der Investitionsabsicht kann auch noch im Einspruchs- oder Klageverfahren nachgewiesen werden.
Wer den Investitionsabzugsbetrag in Anspruch nehmen will, kann dies normalerweise nicht erst im Einspruchsverfahren geltend machen. Bei einem Einspruch gegen einen Schätzungsbescheid ist das allerdings ohne weiteres möglich. Außerdem meint der Bundesfinanzhof, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Nachweise zur Dokumentation der Investitionsabsicht nicht an den Abgabezeitpunkt der Steuererklärung gebunden sind, sondern auch noch im Einspruchs- oder Klageverfahren vervollständigt werden können.
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