Aktuell ...
Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)
Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
Anpassung des Beitrags zur Pflegeversicherung
Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Fremdübliche Verzinsung eines Gesellschafterverrechnungskontos
Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...
Immobilienkauf vom Exgatten
So lange ein notariell beurkundetes Vorkaufsrecht noch während der Vermögensauseinandersetzung vereinbart wird, ist auch der spätere Kauf aufgrund dieses Vorkaufsrechts grunderwerbsteuerfrei.
Auf den Kauf einer Immobilie von nahen Verwandten fällt keine Grunderwerbsteuer an. Das gilt auch für den Kauf vom früheren Ehegatten im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung. Vereinbaren die Ehegatten im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung ein notariell beurkundetes Vorkaufsrecht für den Miteigentumsanteil des anderen Ehegatten, ist der spätere Kauf durch Ausübung des Vorkaufsrechts ebenfalls steuerfrei. Das gilt allerdings nur, wenn das Vorkaufsrecht gegenüber dem Expartner ausgeübt wird. Nach dessen Tod ist der Kauf von den Erben nicht mehr steuerfrei möglich.
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