Aktuell ...
Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)
Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
Anpassung des Beitrags zur Pflegeversicherung
Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Fremdübliche Verzinsung eines Gesellschafterverrechnungskontos
Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...
Berücksichtigung der Elternzeit bei Berechnung des Elterngeldes
Eine berufliche Auszeit zur Betreuung der Kinder ohne den Bezug von Elterngeld darf bei der Berechnung des Elterngeldes berücksichtigt werden.
Bei der Berechnung des durchschnittlichen Einkommens für das Elterngeld werden zwar Zeiträume mit Elterngeldbezug nicht mit einbezogen, wohl aber Elternzeit, in der kein Elterngeld gezahlt wird und in der der Elternteil damit in der Regel ohne Einkommen ist. Die Verfassungsbeschwerde einer Mutter, die Elterngeld auf der Grundlage ihres alten Einkommens haben wollte, hat das Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen, weil die Regelung so verfassungsrechtlich zulässig sei.
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