Aktuell ...

Aktuell

Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
Aktuell

Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Aktuell

Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Stichtagsregelung beim Elterngeld ist zulässig

Das Bundesverfassungsgericht sieht keine Notwendigkeit für eine Übergangsregelung bei der Einführung des Elterngelds Anfang 2007.

Die Stichtagsregelung beim Elterngeld, nach der das Elterngeld erst für ab dem 1. Januar 2007 geborene Kinder gezahlt wird, ist verfassungsgemäß. Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerden zweiter Mütter, deren Kinder jeweils kurz vor dem Stichtag geboren wurden, nicht zur Entscheidung angenommen, da vor dem Elterngeld schließlich Anspruch auf Erziehungsgeld bestand, auch wenn diese beiden Mütter wegen ihres zu hohen Einkommens lediglich beim Elterngeld eine Zahlung erhalten hätten.


tipps-ordner-2col

Mit dem Laden des Inhalt akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von modernes marketing GmbH.
Mehr erfahren

Inhalt laden

tipps-frau-2colhoch

Sprechen Sie uns an:

Wir kümmern uns!

Vertrauensvolle, kompetente, zuverlässige und fachübergreifende Beratung aus einer Hand.