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Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
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Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Umzugskostenpauschalen werden erneut angehoben

Für Umzüge nach dem 31. Juli 2011 gelten höhere Pausch- und Höchstbeträge für die steuerliche Anerkennung von Umzugskosten.

Bereits zum zweiten Mal in diesem Jahr werden die Pausch- und Höchstbeträge für die steuerliche Anerkennung von Umzugskosten angehoben. Der Höchstbetrag für die Anerkennung umzugsbedingter Unterrichtskosten für ein Kind steigt auf 1.617 Euro (+ 5 Euro). Die Pauschbeträge für sonstige Umzugsauslagen betragen zukünftig für Verheiratete 1.283 Euro (+ 4 Euro) und für Ledige 641 Euro (+ 1 Euro). Für jede weitere Person mit Ausnahme des Ehegatten erhöhen sich die Pauschbeträge um 283 Euro statt 282 Euro. In der Regel werden die Beträge nur zum Jahreswechsel angepasst. Diese zweite Anhebung gilt ab dem 1. August 2011, wobei entscheidend ist, wann der Umzug beendet wird.


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