Aktuell ...
Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)
Anpassung des Beitrags zur Pflegeversicherung
Fremdübliche Verzinsung eines Gesellschafterverrechnungskontos
Umzugskostenpauschalen werden erneut angehoben
Für Umzüge nach dem 31. Juli 2011 gelten höhere Pausch- und Höchstbeträge für die steuerliche Anerkennung von Umzugskosten.
Bereits zum zweiten Mal in diesem Jahr werden die Pausch- und Höchstbeträge für die steuerliche Anerkennung von Umzugskosten angehoben. Der Höchstbetrag für die Anerkennung umzugsbedingter Unterrichtskosten für ein Kind steigt auf 1.617 Euro (+ 5 Euro). Die Pauschbeträge für sonstige Umzugsauslagen betragen zukünftig für Verheiratete 1.283 Euro (+ 4 Euro) und für Ledige 641 Euro (+ 1 Euro). Für jede weitere Person mit Ausnahme des Ehegatten erhöhen sich die Pauschbeträge um 283 Euro statt 282 Euro. In der Regel werden die Beträge nur zum Jahreswechsel angepasst. Diese zweite Anhebung gilt ab dem 1. August 2011, wobei entscheidend ist, wann der Umzug beendet wird.
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