Aktuell ...
Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)
Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
Anpassung des Beitrags zur Pflegeversicherung
Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Fremdübliche Verzinsung eines Gesellschafterverrechnungskontos
Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...
Umsatzsteuerschuld trotz unvollständiger Rechnung
Fehlende Pflichtangaben in einer Rechnung schützen nicht davor, die darin ausgewiesene Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen zu müssen.
Auch wenn eine Rechnung nicht alle gesetzlich vorgeschriebenen Angaben enthält, ist der ausstellende Unternehmer verpflichtet, die darin ausgewiesene Umsatzsteuer an das Finanzamt zu zahlen. So hat der Bundesfinanzhof über Rechnungen zu nicht ausgeführten Leistungen geurteilt, die der Empfänger zwar zum Vorsteuerabzug verwendet hatte, in denen aber neben dem Lieferzeitpunkt auch die fortlaufende Rechnungsnummer fehlte.
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