Aktuell ...

Aktuell

Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
Aktuell

Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Aktuell

Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Verwertung von angekauften ausländischen Bankdaten zulässig

Das Finanzamt darf auch auf Grundlage der angekauften Bankdaten die Kapitalerträge eines dort gelisteten Bankkunden schätzen.

Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits entschieden, dass die angekauften CDs mit Daten über ausländische Konten deutscher Steuerzahler im Steuerstrafverfahren verwendet werden dürfen und damit zum Beispiel als Grundlage für einen Durchsuchungsbeschluss dienen können. Jetzt hat sich erstmals ein Finanzgericht zur Verwendung der Daten im normalen Veranlagungsverfahren geäußert: Für das Finanzgericht Köln bestehen keine ernstlichen Zweifel daran, dass die Auswertung einer vom Fiskus angekauften Steuerdaten-CD im Besteuerungsverfahren rechtmäßig ist.

Das Finanzamt darf daher die Kapitaleinkünfte der dort genannten Steuerzahler schätzen, selbst wenn sonst keine Beweise für Kapitalvermögen im Ausland vorliegen und eine Wohnungsdurchsuchung ebenfalls keine weiteren Beweise erbracht hat. Ein Beweisverwertungsverbot folgt auch nicht aus einer behördlichen Straftat, denn bei den Daten liegt mangels "Sache" keine Hehlerei vor, und der strafbare Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen schützt nur die Bank, nicht jedoch deren Kunden.


tipps-ordner-2col

Mit dem Laden des Inhalt akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von modernes marketing GmbH.
Mehr erfahren

Inhalt laden

tipps-frau-2colhoch

Sprechen Sie uns an:

Wir kümmern uns!

Vertrauensvolle, kompetente, zuverlässige und fachübergreifende Beratung aus einer Hand.