Aktuell ...

Aktuell

Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
Aktuell

Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Aktuell

Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Oldtimerkosten sind keine Betriebsausgaben

Die Kosten für einen Oldtimer im Betriebsvermögen sind nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig.

Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat die Kosten für einen Oldtimer trotz ausschließlich betrieblicher Nutzung nicht zum Betriebsausgabenabzug zugelassen. Nach Auffassung des Gerichts sind die Kosten als unangemessene Repräsentationsaufwendungen nicht abzugsfähig. Das Gericht stützt sich dabei auf eine Vorschrift, nach der Aufwendungen für Jagd, Fischerei, Segel- oder Motorjachten sowie für ähnliche Zwecke den Gewinn nicht mindern dürfen.

Aktuell

Es stuft die Nutzung des Oldtimers als ähnlichen Zweck ein, weil er eine vergleichbare Nähe zur privaten Lebensführung aufweist wie die übrigen in dieser Vorschrift genannten Aufwendungen. Der Besitzer des fast 40 Jahre alten Jaguars E-Type, der hier mit seiner Klage gescheitert ist, hat sich allerdings an den Bundesfinanzhof gewandt, der nun entscheiden muss, ob er eine Revision des Urteils zur Entscheidung annimmt.


tipps-ordner-2col

Mit dem Laden des Inhalt akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von modernes marketing GmbH.
Mehr erfahren

Inhalt laden

tipps-frau-2colhoch

Sprechen Sie uns an:

Wir kümmern uns!

Vertrauensvolle, kompetente, zuverlässige und fachübergreifende Beratung aus einer Hand.