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Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
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Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Grobes Verschulden bei Verwendung des ELSTER-Programms

Auch wer die ELSTER-Software für seine Steuererklärung nutzt, muss die Anleitung zur Einkommensteuer durchlesen, um Fehler in der Erklärung zu vermeiden.

Der Grundsatz, dass ein Steuerzahler grob fahrlässig handelt, wenn er es unterlässt, die Anleitung zur Einkommensteuererklärung durchzulesen und die darin enthaltenen Erläuterungen zu beachten, gilt auch dann, wenn die Steuererklärung mit Hilfe des ELSTER-Programms der Finanzverwaltung erstellt wird, denn auch in dem Programm ist die Anleitung enthalten. Das Finanzgericht Sachsen-Anhalt wies mit dieser Begründung den Wunsch eines Steuerzahlers auf nachträgliche Änderung des Steuerbescheids ab, weil er übersehen hatte, die Anlage zu den Unterhaltsleistungen mit auszufüllen. Demgegenüber hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz in einem anderen Fall eine nachträgliche Korrektur zugelassen. Dort hatte der Steuerzahler vergessen, geleistete Beiträge aus seinen handschriftlichen Notizen in das Programm zu übertragen. Gegen diese Entscheidung hat die Finanzverwaltung jedoch Revision eingelegt.


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