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Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
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Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Preisabsprachen zwischen Unternehmen

Preisabsprachen zwischen Unternehmen vor der Abgabe eines Angebots haben schwerwiegende Konsequenzen.

Werden Unternehmen zur Abgabe von Angeboten aufgefordert und treffen die Anbieter untereinander Preisabsprachen, so kann dies zu höchst unliebsamen Konsequenzen führen. Es liegt dann nicht nur ein Kartellrechtsverstoß vor, sondern nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs werden die Anbieter auch wegen Betruges verfolgt.

Nach Auffassung des Gerichts liegt in jeder Angebotsabgabe die stillschweigende Zusicherung, dass dieses Angebot ohne eine vorherige Preisabsprache zwischen den Bietern zustande gekommen ist. Bei wettbewerbswidrigen Preisabsprachen umfasst der Betrugsschaden die absprachebedingten Preisaufschläge. Dies gilt sowohl gegenüber öffentlichen als auch gegenüber privaten Auftraggebern.


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