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Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
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Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


EU verlangt Änderung bei den Erbschaftsteuerfreibeträgen

Die EU-Kommission verlangt, dass die Freibeträge des deutschen Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts unabhängig vom Wohnsitz des Erblassers und Erben gelten müssen.

Die Europäische Kommission hat Deutschland aufgefordert, das Erbschaftsteuergesetz zu ändern, weil darin Bewohner anderer EU-Staaten diskriminiert werden. Konkret geht es um den Steuerfreibetrag. Der beträgt bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer für in Deutschland ansässige Deutsche je nach Verwandtschaftsgrad bis zu 500.000 Euro. Haben sowohl der Erblasser als auch der Erbe ihren Wohnsitz nicht in Deutschland, beträgt der Freibetrag allerdings nur 2.000 Euro. Nach Auffassung der EU-Kommission sind diese Bestimmungen diskriminierend und stellen eine ungerechtfertigte Beschränkung des freien Kapitalverkehrs dar. Der Bundesregierung bleiben nun zwei Monate Zeit für eine Reaktion, um eine Klage beim Europäischen Gerichtshof zu verhindern.


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