Aktuell ...

Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...

Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...

Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Verschärfungen bei der strafbefreienden Selbstanzeige

In Kürze tritt eine deutliche Verschärfung bei den Anforderungen an eine strafbefreiende Selbstanzeige in Kraft.

Am 15. April hat der Bundesrat das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz gebilligt, das damit schon bald in Kraft treten kann. Das Gesetz enthält in erster Linie Verschärfungen bei den Anforderungen an eine strafbefreiende Selbstanzeige: Strafbefreiung gibt es nur noch bei vollständiger Offenbarung aller noch nicht verjährten Steuerstraftaten. Außerdem ist ab einem Betrag von 50.000 Euro ein Strafzuschlag von 5 % fällig. Mehr zu diesem Gesetz lesen Sie in der nächsten Ausgabe.


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