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Aktuell

Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
Aktuell

Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Aktuell

Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Rückstellung für die Kosten einer Betriebsprüfung

Zumindest Großbetriebe dürfen auch ohne konkrete Prüfungsanordnung eine Rückstellung für die Kosten einer Betriebsprüfung bilden.

Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat entschieden, dass zumindest Großbetriebe berechtigt sind, auch ohne konkrete Prüfungsanordnung eine Rückstellung für die Kosten einer Betriebsprüfung zu bilden. Da mittlerweile die Revision beim Bundesfinanzhof anhängig ist, können andere Unternehmen in einem ähnlichen Fall nun das Ruhen eines Einspruchsverfahrens erreichen.


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