Aktuell ...
Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)
Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
Anpassung des Beitrags zur Pflegeversicherung
Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Fremdübliche Verzinsung eines Gesellschafterverrechnungskontos
Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...
Steuerliche Anerkennung von Umzugskosten
Die diversen Pausch- und Höchstbeträge für die steuerliche Anerkennung von Umzugskosten wurden zum Jahresbeginn angehoben.
Auch 2011 werden die Pausch- und Höchstbeträge für die steuerliche Anerkennung von Umzugskosten wieder angehoben. So steigt der Höchstbetrag 2011 für die Anerkennung umzugsbedingter Unterrichtskosten für ein Kind auf 1.612 Euro (+ 9 Euro). Die Pauschbeträge für sonstige Umzugsauslagen betragen 2011 für Verheiratete 1.279 Euro (+ 8 Euro) und für Ledige 640 Euro (+ 4 Euro). Für jede weitere Person mit Ausnahme des Ehegatten erhöhen sich die Pauschbeträge nun um 282 Euro statt 280 Euro.
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