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Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
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Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Länder wollen Strafzinsen für Steuersünder

Zusätzlich zur Verschärfung bei der Strafbefreiung durch eine Selbstanzeige wollen die Bundesländer auch noch einen Strafzins von 5 % verlangen.

Die geplante deutliche Verschärfung der Anforderungen für eine strafbefreiende Selbstanzeige geht den Länderfinanzministern offenbar noch nicht weit genug. Sie wollen außerdem noch einen Strafzins von 5 Prozent pro Jahr verlangen. Ähnliche Wünsche hatten auch verschiedene Parlamentarier bereits geäußert, allerdings in Form einer Verwaltungsgebühr statt eines Strafzinses. Das Bundesfinanzministerium sieht jedoch verfassungsrechtliche Probleme mit einem zusätzlichen Strafzins. Die Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag ist für Ende Februar geplant. Erst dann wird sich zeigen, inwiefern sich die Länder mit ihrem Wunsch noch durchsetzen können, und ob das Gesetz noch um eine Bagatellregelung ergänzt wird, sodass eine Strafbefreiung später nicht auch wegen vergessener Kleinbeträge noch nachträglich wegfallen kann.


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