Aktuell ...
Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)
Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
Anpassung des Beitrags zur Pflegeversicherung
Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Fremdübliche Verzinsung eines Gesellschafterverrechnungskontos
Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...
Fehlende Steuernummer kostet den Vorsteuerabzug
Ein Unternehmer, der noch keine Steuernummer erhalten hat, muss diese notfalls gerichtlich einklagen, anstatt das Aktenzeichen des Finanzamts als Steuernummer in der Rechnung auszuweisen.
Enthält eine Rechnung nur eine Zahlen- und Buchstabenkombination statt der dem leistenden Unternehmer erteilten Steuernummer, kann der Leistungsempfänger vorbehaltlich einer Rechnungsberichtigung keinen Vorsteuerabzug geltend machen. So entschied der Bundesfinanzhof im Fall einer Rechnung, in der der ausstellende Unternehmer anstelle der Steuernummer das Aktenzeichen des Finanzamts aus dem Antrag auf Erteilung einer Steuernummer angegeben hatte. Der Unternehmer hätte eben seinen gesetzlichen Anspruch auf Erteilung einer Steuernummer gegenüber dem Finanzamt gegebenenfalls gerichtlich durchsetzen müssen, meint der Bundesfinanzhof.
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