Aktuell ...
Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)
Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
Anpassung des Beitrags zur Pflegeversicherung
Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Fremdübliche Verzinsung eines Gesellschafterverrechnungskontos
Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...
Beförderung per Skilift
Das Finanzgericht Niedersachsen liefert ein winterliches Urteil zum Schmunzeln.
Passend zur Jahreszeit liefert ein Urteil des Finanzgerichts Niedersachsen den Beweis, dass es im deutschen Steuerrecht keinen Sachverhalt gibt, der nicht irgendwie geregelt oder zumindest regelbar wäre. Das Gericht hatte nämlich entschieden, dass die Beförderung mit einem Skilift in einer geschlossenen Halle verbunden mit der Möglichkeit zur Abfahrt keine Personenbeförderung ist, die bei Strecken unter 50 Kilometer dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegt, sondern eine voll steuerpflichtige einheitliche Leistung eigener Art.
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