Aktuell ...
Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)
Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
Anpassung des Beitrags zur Pflegeversicherung
Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Fremdübliche Verzinsung eines Gesellschafterverrechnungskontos
Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...
Neuregelung der Kfz-Steuer für Wohnmobile ist verfassungsgemäß
Zwar erfolgte die Neuregelung rückwirkend, aber sie ist verfassungsgemäß, weil sie zum Vorteil der Wohnmobilbesitzer war.
Die Neuregelung der Kfz-Steuer für Wohnmobile ab dem 1. Januar 2006 ist verfassungsgemäß. Eine Verfassungsbeschwerde, die sich gegen die rückwirkende Gesetzesänderung richtete, hat das Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen. Die Neuregelung entfaltet zwar eine echte Rückwirkung, da sie auch für bereits abgeschlossene Veranlagungszeiträume anwendbar ist, aber das Rückwirkungsverbot gilt nur für belastende Regelungen. Die Neuregelung aber sei eine begünstigende Regelung, meint das Gericht, denn ohne die Neuregelung wären Wohnmobile ab dem 1. Januar 2006 als Pkw nach dem Hubraum und damit höher zu besteuern.
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