Aktuell ...
Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)
Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
Anpassung des Beitrags zur Pflegeversicherung
Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Fremdübliche Verzinsung eines Gesellschafterverrechnungskontos
Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...
Einlagerungskosten für Möbel
Einlagerungskosten für Möbel wegen eines berufsbedingten Umzugs sind nicht steuerlich abziehbar.
Kosten für die Einlagerung von privaten Möbeln, die anlässlich der Verlegung des Familienwohnsitzes zum neuen Arbeitsort mit dem Hintergedanken einer möglichen späteren Rückkehr anfallen, sind weder als Werbungskosten noch als außergewöhnliche Belastung steuerlich abzugsfähig, meint das Finanzgericht München.
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