Aktuell ...

Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...

Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...

Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Anwendungserlass löst Umsatzsteuer-Richtlinien ab

Weil die Umsatzsteuer-Richtlinien offenbar nicht mehr schnell genug aktualisiert werden können, wurden sie ab dem 1. November 2010 durch einen Anwendungserlass ersetzt.

Zum 1. November 2010 wurden die Umsatzsteuer-Richtlinien 2008 aufgehoben. An ihre Stelle tritt ein neuer, mehr als 600 Seiten starker Anwendungserlass, den das Bundesfinanzministerium im Oktober veröffentlicht hat. Mit dem Anwendungserlass will die Finanzverwaltung eine bessere Tagesaktualität gewährleisten, da er bei Bedarf jederzeit geändert werden kann. Eine jeweils tagesaktuelle Fassung soll ständig für alle Betroffenen abrufbar sein. Der Erlass gilt für alle Umsätze, die nach dem 31. Oktober 2010 ausgeführt werden. Für andere Steuerarten (Einkommensteuer, Lohnsteuer etc.) beabsichtigt die Finanzverwaltung nicht, die jeweiligen Richtlinien durch einen Anwendungserlass zu ersetzen.


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