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Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
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Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Halbabzugsverbot bei geringfügigen Einnahmen

Auch wenn nur minimale Einkünfte aus einem GmbH-Anteil erzielt wurden, greift bereits das Halbabzugsverbot für Verluste aus diesem Anteil.

Das Halbabzugsverbot für Verluste aus der Veräußerung eines GmbH-Anteils greift auch dann ein, wenn durch die Beteiligung nur geringfügige Einnahmen erzielt wurden, die zur Hälfte steuerfrei sind. Allerdings ist es möglich, dass der Bundesfinanzhof in dieser Frage noch anders entscheidet, denn dort ist jetzt die Revision gegen diese Entscheidung des Finanzgerichts Düsseldorf anhängig. Bestehen gar keine Einnahmen aus der Beteiligung, hat der Bundesfinanzhof das Halb- bzw. Teilabzugsverbot bisher wiederholt zurück gewiesen (siehe auch "Halb-/Teilabzugsverbot" im Beitrag zum Jahressteuergesetz 2010). Geklagt hatte ein GmbH-Gesellschafter, der seine Anteile für rund 36.000 Euro erworben und im Rahmen der Liquidation wieder für 1 Euro verkauft hatte.


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