Aktuell ...
Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)
Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
Anpassung des Beitrags zur Pflegeversicherung
Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Fremdübliche Verzinsung eines Gesellschafterverrechnungskontos
Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...
Schulgeld für Schweizer Privatschule nicht abziehbar
Weil die Schweiz kein EU-Mitglied ist, sind Schulgelder für eine Schweizer Privatschule nicht steuerlich abziehbar.
Schulgelder können innerhalb gewisser Grenzen als Sonderausgaben abgezogen werden. Voraussetzung dafür ist aber, dass die Privatschule in einem Mitgliedstaat der EU liegt. Weil die Schweiz aber weder EU-Mitglied noch dem Europäischen Wirtschaftsraum beigetreten ist, sieht das Baden-Württemberger Finanzgericht keinen Grund, warum Schulgeld für eine Schweizer Privatschule steuerlich abzugsfähig sein sollte.
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