Aktuell ...
Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)
Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
Anpassung des Beitrags zur Pflegeversicherung
Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Fremdübliche Verzinsung eines Gesellschafterverrechnungskontos
Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...
Verzicht auf dingliches Wohnrecht ist schenkungsteuerpflichtig
Wie beim Verzicht auf das Nießbrauchsrecht ist auch der Verzicht auf ein dingliches Wohnrecht steurrechtlich eine steuerpflichtige Schenkung.
Ein dingliches Wohnungsrecht entzieht dem Grundstückseigentümer auf Dauer das Nutzungsrecht an seiner Immobilie. Daher ist der unentgeltliche Verzicht auf dieses Wohnrecht eine Schenkung, die der Schenkungsteuer unterliegt, meint der Bundesfinanzhof. Schon vor einigen Jahren hatte der Bundesfinanzhof gleiches für den vorzeitigen unentgeltlichen Verzicht auf ein Nießbrauchsrecht entschieden.
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