Aktuell ...
Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)
Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
Anpassung des Beitrags zur Pflegeversicherung
Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Fremdübliche Verzinsung eines Gesellschafterverrechnungskontos
Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...
Einzahlung auf Oder-Konto als Schenkung an den Ehegatten
Fließen Verkaufserlöse eines Ehegatten auf das gemeinsame Oder-Konto, gilt die Hälfte der Einzahlung als Schenkung an den anderen Ehegatten.
Ehegatten mit einem Oder-Konto müssen bei der Einzahlung größerer Beträge aufpassen, um eine unnötige Steuerbelastung zu vermeiden: Ist Ehegatten ein Oder-Konto jeweils hälftig zuzurechnen und hat der Ehemann Erlöse aus dem Verkauf einer Firmenbeteiligung auf dieses Konto einbezahlt, so hat er seiner Ehefrau die Hälfte der Einzahlungsbeträge freigebig zugewendet. Für diesen Teil muss die Ehefrau dann Schenkungsteuer zahlen, meint das Finanzgericht Nürnberg.
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