Aktuell ...
Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)
Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
Anpassung des Beitrags zur Pflegeversicherung
Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Fremdübliche Verzinsung eines Gesellschafterverrechnungskontos
Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...
Erleichterungen für Spenden an Flutopfer in Pakistan
Wie schon früher bei großen Naturkatastrophen reagiert die Finanzverwaltung mit bürokratischen Erleichterungen für spendenwilllige Steuerzahler.
Durch die Überschwemmungen in Pakistan sind beträchtliche Schäden entstanden. Das Bundesfinanzministerium hat daher ein ganzes Bündel von Maßnahmen veröffentlicht, die eine unbürokratische steuerliche Berücksichtigung von Hilfen für die Flutopfer ermöglichen. Diese Ausnahmeregelungen gelten für Zuwendungen zwischen dem 30. Juli und dem 31. Dezember diesen Jahres. Sie sind im Prinzip deckungsgleich mit den Ausnahmeregelungen für Spenden zugunsten der Erdbebenopfer in Haiti Anfang des Jahres. Unter anderem gilt für Spenden auf Sonderkonten der Überweisungsbeleg ohne Beschränkung des Betrags als Spendennachweis.
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