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Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...

Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...

Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Schlichtungsstelle für Streitigkeiten mit der Bank

Mit der Einrichtung von Schlichtungsstellen lassen sich Streitigkeiten mit den Kreditinstituten günstiger klären als durch eine Klage vor einem ordentlichen Gericht.

Bei Streitigkeiten mit der ausführenden Bank im Überweisungs-, Zahlungs- und Giroverkehr können die Beteiligten statt der ordentlichen Gerichte eine Schlichtungsstelle anrufen. Die Deutsche Bundesbank hat mit Genehmigung des Bundesjustizministers ihre Schlichtungsaufgaben auf den Bundesverband deutscher Banken übertragen. Kundenbeschwerden sind an den

Ombudsmann beim Bundesverband deutscher BankenBurgstraße 2810178 Berlin

zu richten. Für Beschwerden, die sich gegen eine Hypothekenbank richten und nicht Überweisungen betreffen, wird eine Kundenbeschwerdestelle beim

Verband deutscher HypothekenbankenPostfach 08055410005 Berlin

eingerichtet. Die Schlichtung ist kostengünstiger als eine Klage vor einem ordentlichen Gericht. Trotzdem ist mit der Durchführung eines Schlichtungsverfahrens die Möglichkeit einer Klage nicht ausgeschlossen, wenn die Beteiligten mit dem Schlichterspruch nicht einverstanden sind.


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