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Aktuell

Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Aktuell

Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

Bei Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte muss die Wohnung nicht unbedingt die eigene sein - genauso kommt die Wohnung des Partners in Frage.

Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte im Sinne des Einkommensteuergesetzes können auch Fahrten sein, die Sie zwischen der Wohnung Ihres Partners oder Ihrer Partnerin und Ihrer Arbeitsstätte zurücklegen. Dabei ist es unerheblich, welche Rechtsgrundlage für die Nutzung dieser Wohnung vorliegt. Maßgeblich ist, dass Sie an der Wohnung Besitz haben und die Wohnung der örtliche Mittelpunkt Ihrer Lebensinteressen ist. Ohne Bedeutung ist, ob Sie ein eigenes Haus oder eine eigene Wohnung haben.


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