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Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...

Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...

Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Liechtensteiner Gericht kippt Entschädigung für Steuersünder

In zweiter Instanz ist die Schadensersatzforderung eines Steuersünders gegen die Fürstenbank LGT vorerst zurückgewiesen worden.

Vor einigen Monaten hatte das fürstliche Landgericht in Liechtenstein einem Kunden der Fürstenbank LGT Schadensersatz zugesprochen, weil die Bank ihn zu spät über den Diebstahl seiner Kontodaten informiert habe. Dadurch habe er hierzulande keine strafbefreiende Selbstanzeige mehr abgeben können, weshalb ihm die Bank die zusätzlich zur Steuer fällige Strafe in Höhe von 7,3 Millionen Euro ersetzen soll. Diese Entscheidung hat nun das liechtensteinische Obergericht wieder gekippt. Das letzte Wort ist damit aber noch nicht gesprochen, denn in dritter Instanz muss nun der Oberste Gerichtshof über einen möglichen Schadensersatz entscheiden. Mit einem Urteil ist allerdings nicht mehr in diesem Jahr zu rechnen.


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