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Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Aktuell

Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Anrechnung und Erstattung von Vorauszahlungen an Geschiedene

Für die Anrechnung und Erstattung von Vorauszahlungen an geschiedene Eheleute ist entscheidend, wessen Steuerschuld aus Sicht des Finanzamts getilgt werden sollte.

Der Anspruch auf die Anrechnung von Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer steht demjenigen zu, auf dessen Rechnung die Vorauszahlung bewirkt wurde. Bei Ehegatten ist damit auch entscheidend, wessen Steuerschuld nach dem Willen des Zahlenden aus Sicht des Finanzamts getilgt werden sollte. Geschiedenen Eheleuten steht eine Erstattung der Vorauszahlungen je zur Hälfte zu, wenn sie die Vorauszahlungen vor der Scheidung ohne weitere Bestimmungen geleistet haben.


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