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Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
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Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Erbschaftsteuer bei erzwungenem Verkauf einer Freiberuflerpraxis

Der Verkauf des Betriebsvermögens aufgrund gesetzlicher Vorschriften schützt nicht vor dem Verlust des Steuervorteils für Betriebsvermögen.

Der Sohn eines Arztes musste nach dem Tod seines Vaters die Arztpraxis verkaufen, weil ihm gesetzliche Vorschriften die Fortführung verwehrten. Das Finanzamt weigerte sich daraufhin, bei der Erbschaftsteuer die Steuerermäßigung für Betriebsvermögen zu gewähren. Wie bei seiner Rechtsprechung zur insolvenzbedingten Betriebsaufgabe zeigt der Bundesfinanzhof auch in diesem Fall keine Gnade: Eine Betriebsveräußerung innerhalb der Behaltensfrist, die nach altem Recht fünf Jahre beträgt, führt auch dann zum Wegfall der Steuervergünstigungen, wenn sie aufgrund gesetzlicher Anordnung erfolgt. Das gilt - auch wenn im Gesetz so nicht ausdrücklich erwähnt - auch für den Verkauf der Praxis eines Freiberuflers.


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