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Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
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Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Darlehensverträgen zwischen Angehörigen

Für die Anerkennung von Darlehensverträgen zwischen Angehörigen spielt es keine Rolle, ob kurze Zeit nach der Darlehensgewährung noch eine Schenkung stattfand.

Immer wieder gibt es Schwierigkeiten bei der ertragsteuerlichen Anerkennung von Darlehensverträgen zwischen Angehörigen. Besonders problematisch ist es, wenn kurze Zeit nach der Darlehensgewährung noch eine Schenkung stattfand.

Die bisherige Verwaltungsauffassung vermutete dann grundsätzlich eine Abhängigkeit zwischen Darlehen und Schenkung. Diese Vermutung wurde auch nicht dadurch widerlegt, dass die Vereinbarung von Schenkung und Darlehen in mehreren Urkunden festgehalten war.

Der Bundesfinanzhof hat nun entschieden, dass allein in der Kürze der zwischen Schenkung und Darlehensgewährung liegenden Zeit keine unwiderlegbare Vermutung für eine gegenseitige Abhängigkeit beider Verträge liegt. Ob tatsächlich eine gegenseitige Abhängigkeit beider Verträge vorliegt, ist anhand der gesamten Umstände des jeweiligen Einzelfalls zu beurteilen.


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