Aktuell ...

Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...

Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...

Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Freistellungsaufträge und der Euro

Mit der endgültigen Umstellung von DM auf Euro am 1. Januar 2002 ergeben sich bei Freistellungsaufträgen neue Beträge.

Am 1. Januar 2002 erfolgt die endgültige Umstellung von DM auf Euro. Neben vielen anderen Veränderungen ergeben sich auch bei den Freistellungsaufträgen neue Beträge. Seit dem Jahr 2000 und der Halbierung des Sparer-Freibetrags beträgt das Freistellungsvolumen zur Zeit 3.100 DM für Ledige und 6.200 DM für Verheiratete.

Mit der Umstellung am 1. Januar 2002 auf den Euro wird die Grenze, bis zu der Kapitalerträge steuerfrei sind, für Ledige 1601 Euro und für Verheiratete 3202 Euro betragen. In diesen Beträgen ist der Werbungskosten-Pauschbetrag enthalten. Damit erhöht sich das Freistellungsvolumen um 31 DM, bzw. 62 DM. Um unnötige Zinsabschlagsteuern zu vermeiden, sollten Sie daher in jedem Fall Ihre Freistellungsaufträge überprüfen.


tipps-ordner-2col

Mit dem Laden des Inhalt akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von modernes marketing GmbH.
Mehr erfahren

Inhalt laden

tipps-frau-2colhoch

Sprechen Sie uns an:

Wir kümmern uns!

Vertrauensvolle, kompetente, zuverlässige und fachübergreifende Beratung aus einer Hand.