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Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
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Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Krankheitsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung

Krankheitsbedingte Kosten, die Sie für einen Elternteil tragen, werden nicht immer als außergewöhnliche Belastung anerkannt.

Tragen Sie für einen Elternteil Krankheitskosten, so können diese nicht immer als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Besitzt Ihr Elternteil zum Beispiel ein selbstgenutztes Haus und ein weiteres Haus, das er Ihnen unentgeltlich überlässt, so handelt es sich zumindest bei einem der beiden Häuser um sogenanntes schädliches Vermögen. Ihrem Elternteil wäre die Verwertung dieses Vermögens zumutbar. In diesem Fall können Sie die Krankenkosten nicht als außergewöhnliche Belastung geltend machen.

Textabsatz


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