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Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
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Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Verlängerung der Zahlungsfrist

Die Zahlungsfrist für die Grunderwerbsteuer kann von Ihrem Finanzamt verlängert werden.

Die Grunderwerbsteuer wird grundsätzlich einen Monat nach der Bekanntgabe des Steuerbescheids fällig. Ihr Finanzamt darf allerdings von dieser Zahlungsfrist abweichen und kann Ihnen schon im Bescheid eine längere Zahlungsfrist setzen.

Wird diese Zahlungsfrist jedoch anschließend verlängert, müssen Sie von dieser Verlängerung schriftlich unterrichtet werden. Eine lediglich "interne" Fristverlängerung, über die Sie nicht informiert werden, ist nicht statthaft. Eine längere Zahlungsfrist bewirkt folgendes:

  • Bis zum neuen Fälligkeitstag entstehen weder Säumniszuschläge noch Stundungszinsen.

  • Die Zuständigkeitsgrenzen für Stundungen gelten nicht.

  • Das Finanzamt muss die Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht erteilen.

Eine längere Zahlungsfrist kommt insbesondere dann in Betracht, wenn Sie Ihren Wohnsitz im Ausland haben oder sich die Auszahlung von eingeplanten Finanzierungsmitteln unvorhersehbar verzögert.


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