Aktuell ...

Aktuell

Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
Aktuell

Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Aktuell

Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Kulanz für Kurzarbeiter

Baden-Württemberg will den Kurzarbeitern eventuelle Steuernachzahlungen unbürokratisch stunden.

Allein in Baden-Württemberg sind knapp ein Viertel aller deutschen Kurzarbeiter beschäftigt. Ihnen kommt das Land nun mit kulanten Stundungsregelungen entgegen, wenn aufgrund des Kurzarbeitergeldes Steuernachzahlungen fällig werden. Sicher denkt die Finanzverwaltung dabei auch an sich selbst, denn sie rechnet mit vielen Fällen und kann sich durch eine unbürokratischere Regelung einigen Arbeitsaufwand sparen: Für maximal sechs Monate sollen Nachzahlungen von bis zu 5.000 Euro gestundet werden. Notwendig ist dazu jetzt nur ein formloser Antrag mit einer stichhaltigen Begründung. Auf den sonst ebenfalls auszufüllenden umfangreichen Fragebogen verzichtet das Finanzamt. Es bleibt zu hoffen, dass andere Länder diesem Beispiel folgen.


tipps-ordner-2col

Mit dem Laden des Inhalt akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von modernes marketing GmbH.
Mehr erfahren

Inhalt laden

tipps-frau-2colhoch

Sprechen Sie uns an:

Wir kümmern uns!

Vertrauensvolle, kompetente, zuverlässige und fachübergreifende Beratung aus einer Hand.