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Aktuell

Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Aktuell

Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Erbfallkostenpauschbetrag nur einmal pro Erbfall

Unabhängig von der Zahl der Erben gibt es den Pauschbetrag für Nachlassverbindlichkeiten nur einmal pro Erbfall.

Wenig überraschend hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass der Erbfallkostenpauschbetrag unabhängig von der Anzahl der Erben nur einmal pro Erbfall gewährt wird. Mit dem Pauschbetrag von 10.300 Euro, der als Nachlassverbindlichkeit vom zu versteuernden Erbe abgezogen wird, werden die Kosten für die Bestattung und Grabpflege sowie für die Abwicklung und Verteilung des Nachlasses abgegolten.


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