Aktuell ...
Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)
Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
Anpassung des Beitrags zur Pflegeversicherung
Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Fremdübliche Verzinsung eines Gesellschafterverrechnungskontos
Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...
Gewährung der Kinderzulage
Die Gewährung der Kinderzulage als Teil der Eigenheimzulage setzt voraus, dass Ihr Kind im Förderzeitraum zum inländischen Haushalt der anspruchsberechtigten Eltern gehört oder gehört hat.
Für die Gewährung der Kinderzulage als Teil der Eigenheimzulage wird vorausgesetzt, dass das Kind zum inländischen Haushalt der anspruchsberechtigten Eltern gehört oder gehört hat. Das ist nicht der Fall, wenn die erworbene und geförderte Wohnung einem Kind zur unentgeltlich Nutzung überlassen wird. Damit geht nämlich die Zugehörigkeit dieses Kindes zu Ihrem Haushalt im Förderzeitraum verloren, so dass die Voraussetzungen für die Gewährung der Kinderzulage nicht vorliegen.
Mit dem Laden des Inhalt akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von modernes marketing GmbH.
Mehr erfahren