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Aktuell

Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Aktuell

Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Ungenutzter Steuervorteil aus Handwerkerleistungen verfällt

Wer den Steuervorteil nicht nutzen kann, erhält weder eine Auszahlung noch einen Rück- oder Vortrag auf andere Jahre.

Der Steuervorteil aus haushaltsnahen Beschäftigungen oder Handwerkerleistungen wird nur auf die im jeweiligen Jahr festgesetzte Einkommensteuer angerechnet. Wird in diesem Jahr jedoch keine Steuer festgesetzt, weil das Einkommen des Steuerzahlers nicht hoch genug ist, kann er weder eine Auszahlung verlangen noch den Steuervorteil in ein anderes Jahr verlagern, auch wenn dies bei gewissen anderen Steuerermäßigungen möglich ist.


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