Aktuell ...
Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)
Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
Anpassung des Beitrags zur Pflegeversicherung
Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Fremdübliche Verzinsung eines Gesellschafterverrechnungskontos
Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...
Prüfbericht hemmt nicht die Festsetzungsfrist
Allein durch das Verfassen eines Prüfberichts kann das Finanzamt nicht den Ablauf der Steuerfestsetzungsfrist hemmen.
Führt ein Betriebsprüfer Ermittlungshandlungen durch, dann hemmt er damit die Frist zur Festsetzung der Steuern. Die Zusammenfassung der Ergebnisse einer Betriebsprüfung im Prüfbericht ist jedoch keine Ermittlungshandlung. Ergo kann das Finanzamt trotz Prüfbericht auch keine Steuern mehr festsetzen, wenn die Frist erst einmal abgelaufen ist.
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