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Aktuell

Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
Aktuell

Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Prüfbericht hemmt nicht die Festsetzungsfrist

Allein durch das Verfassen eines Prüfberichts kann das Finanzamt nicht den Ablauf der Steuerfestsetzungsfrist hemmen.

Führt ein Betriebsprüfer Ermittlungshandlungen durch, dann hemmt er damit die Frist zur Festsetzung der Steuern. Die Zusammenfassung der Ergebnisse einer Betriebsprüfung im Prüfbericht ist jedoch keine Ermittlungshandlung. Ergo kann das Finanzamt trotz Prüfbericht auch keine Steuern mehr festsetzen, wenn die Frist erst einmal abgelaufen ist.


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