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Aktuell

Steuerfachangestellte (w/m/d) / Steuerfachwirte (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d)

Wir verstärken unser Team und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Steuerfachangestellten (w/m/d) / Steuerfachwirt (w/m/d) / Bilanzbuchhalter (w/m/d) ...
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Anpassung des Beitrags zur Pflege­versicherung

Die Leistungen und Beiträge der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in mehreren Schritten angepasst, wobei die Änderung der Beitragssätze schon ...
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Fremd­übliche Verzinsung eines Gesellschafter­verrechnungs­kontos

Eine nicht fremdübliche Verzinsung des Gesellschafterverrechnungskontos kann auch in einem Niedrigzinsumfeld zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Der Verzicht ...


Investitionszulage für abgemeldetes Auto

Solange das Auto betriebsbereit bleibt, führt die zeitweilige Abmeldung nicht zum Verlust der Investitionszulage.

Der Anspruch auf die Investitionszulage setzt voraus, dass das geförderte Wirtschaftsgut für mindestens fünf Jahre im Betrieb verbleibt. Dabei kommt es nach Ansicht des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg jedoch nur darauf an, dass das Wirtschaftsgut prinzipiell einsatzfähig ist. Eine fortlaufende Nutzung ist nicht zwingend notwendig. Es reicht aus, wenn das Wirtschaftsgut zur Nutzung zur Verfügung steht. Der Kläger, der einen durch die Zulage geförderten Transporter aus Kostengründen zeitweilig abgemeldet hatte, durfte die Investitionszulage deshalb behalten.


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